Mit der Übernahme des uns zur Verfügung gestellten Adressbestandes verpflichten wir uns, das Datenmaterial ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung des Auftrages zu verwenden.
Eine Übermittlung oder sonstige Weitergabe, sowie die Erteilung von Auskünften an Dritte wird von uns mit Hinweis auf die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (BDSG) nicht vorgenommen.
Wir erklären ausdrücklich, daß die mit der Datenverarbeitung im Rahmen eines Auftrages beschäftigen Personen gemäß §5 BDSG zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet sind.
Sofern eine Speicherung des Datenbestandes nicht ausdrücklich gewünscht wird, werden alle von uns übernommenen Adressen, Textkonserven und Unterschriften 10 Werktage nach Auftragserfüllung komplett gelöscht. Uns überlassene Datenträger werden entweder an den Auftraggeber zurückgesandt oder ebenfalls nach Ablauf von 10 Tagen vernichtet. Eine Reaktivierung dieses Datenbestandes ist dann nicht mehr möglich.
Die Speicherung des Adressbestandes während der Auftragsabwicklung wird über einen doppelten Kennwortschutz gesichert. Datenträger werden diebstahlgesichert aufbewahrt.